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GESCHICHTE UND STATUTEN
zur Geschichte -
Statut |
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ZUR GESCHICHTE DER ACK APPENZELL ST.GALLEN |
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1971, 21. Juni:
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Schweiz |
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1972, 06. Dezember:
Gründung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in den Kantonen
Appenzell und St.Gallen |
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Auszüge
aus einem Papier zum 20-jährigen Bestehen (1992): (ganzer Text)
Gründungssitzung
"Am 6.
Dezember 1972 unterzeichneten die Präsidenten der evangelisch-reformierten Landeskirchen von Appenzell und St.Gallen, der
Bischof von St.Gallen, der Bischof der christkatholischen Kirche der
Schweiz, der Distriktvorsteher der evangelisch-methodistischen Kirche,
die Baptistengemeinden von Herisau und St.Gallen und der Divisionschef
der Heilsarmee das Statut der Arbeitgemeinschaft Christlicher Kirchen in
den Kantonen Appenzell und St.Gallen. Später kamen die lutherische sowie
die griechisch-orthodoxe Gemeinde als Mitglieder dazu."
Als thematische Schwerpunkte der ersten
20 Jahre werden vermerkt:
-
Stellungnahmen zu Texten für die Synode 72 der römisch-katholischen
Kirche "Gemeinsames Zeugnis und Zusammenarbeit der Christen"
-
Impulse zur Gebetswoche für die Einheit der Christen
-
Stellungnahme zu den Überfremdungsinitiativen
-
Friedensthematik
-
Stellung der Kirchen im Staat (Ausnahmeartikel der Bundesverfassung)
-
Fragen von Frieden und Gerechtigkeit
-
Gespräche mit Militärs und Friedensgruppen – Zivildienst
-
Frieden, Gerechtigkeit, Bewahrung der Schöpfung (ab 1989)
Ökumenische Annäherung - nach Jahrhunderten...
"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den st.gallischen Kirchenkanzleien
besuchten sich gegenseitig, der damalige Kirchenratspräsident Pfarrer
Lendi rauchte hie und da seine Pfeife beim Kaffee in der Bischöflichen
Kanzlei. Bischofsvikar Fürer war Gast an evangelischen Synoden.
Nach Jahrhunderte langer Distanz lernte man sich besser kennen und kam
sich näher."
Arbeit im Stillen
Zum Schluss heisst es: "Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kichen in den Kantonen Appenzell und St.Gallen war kein
Feuerwerk. Sie erfolgte vielmehr im stillen mit dem Ziel, die Kirchen
einander näher zu führen, um ihren gemeinsamen Auftrag, das Evangelium
Jesu Christi in die nächsten Jahrhunderte zu tragen, besser entsprechen
zu können."
(Autor und Datum nicht erwähnt, Archiv der ACK;
ganzer Text
)
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Statut der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen
in den Kantonen Appenzell und St. Gallen (ACK) |
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(Download
als pdf-Dokument) |
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1. Zielsetzung
Im Glauben an Jesus Christus, unseren
Erlöser, fördert die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) die Einheit der
Kirchen. Sie bezeugt die in Jesus Christus begründete Gemeinschaft
Gottes mit allen Menschen und der ganzen Schöpfung.
Aus dieser Überzeugung heraus setzt sie
sich für die Zusammenarbeit der Kirchen und den Dialog unter den
Christinnen und Christen ein. Sie sucht das Gespräch mit
nichtchristlichen Religionen und mit anderen gesellschaftlichen
Gruppierungen.
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2. Die Arbeitsgemeinschaft und die
Mitgliedskirchen
2.1 Die ACK besteht zur Zeit aus den am
Schluss dieser Statuten aufgeführten Kirchen und Gemeinden. Sie steht weiteren
Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften offen, welche die Zielsetzung der
Arbeitsgemeinschaft bejahen.
2.2 Die Kirchen sind in der ACK durch
Delegierte vertreten.
2.3 Die Evangelisch-reformierte und die
Römisch-katholische Kirche ordnen je sechs Delegierte ab, die anderen
Mitgliedskirchen je eine Delegierte oder einen Delegierten.
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3. Aufgaben
Die ACK ist in ihrer Arbeit mit den
kantonalen Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen und im besonderen
mit der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz
verbunden. Die ACK will im regionalen Bereich insbesondere folgende
Aufgaben wahrnehmen:
3.1 Besinnung über Fragen von Glauben und
Leben, mit dem Ziel der Klärung und Verständigung.
3.2 Förderung verbindlicher Gemeinschaft
und Zusammenarbeit unter den Mitgliedskirchen.
3.3 Beratung und Unterstützung von
Empfehlungen schweizerischer und internationaler ökumenischer Gremien,
nach Zustimmung durch die Mitgliedskirchen.
3.4 Gegenseitige Information über wichtige
Anliegen und Pläne der Mitgliedskirchen und gegenseitige Beratung.
3.5 Förderung gemeinsamer Aktionen.
3.6 Beratung und Vermittlung bei
Meinungsverschiedenheiten einzelner Mitgliedskirchen.
3.7 Gegenseitige Unterstützung in
besonderen Notlagen.
3.8 Unterstützung von ökumenischen Arbeits-
und Basisgruppen.
3.9 Kontakte mit anderen der ACK nicht
angeschlossenen christlichen Glaubensgemeinschaften und Bewegungen
ausserhalb der Kirchen.
3.10 Stellungnahmen in der Öffentlichkeit,
sowie Vertretung gemeinsamer Interessen und Anliegen.
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4. Kompetenzen der ACK
4.1 Die Mitgliedskirchen behalten ihre
volle Unabhängigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Gottesdienst und rechtlicher
Ordnung. Für die Mitgliedskirchen sind Beschlüsse der ACK verbindlich, denen sie
durch ihre zuständigen Organe
zustimmen.
4.2 Die ACK organisiert ihre Arbeit in
eigener Kompetenz im Rahmen ihres Budgets, gegebenenfalls nach Rücksprache
mit den zuständigen Kirchenleitungen.
4.3 Empfehlungen an Mitgliedskirchen und
Erfüllung von Aufträgen der Mitgliedskirchen werden von den Delegierten
mit einfachem Mehr beschlossen.
4.4 Die ACK kann in der Öffentlichkeit
Stellung nehmen. Stellungnahmen bedürfen der Zustimmung von mindestens
2/3 (Zweidrittel) aller anwesenden Delegierten. Wenn die Delegation einer Mitgliedskirche
geltend macht, dass diese Stellungnahme in irgendeiner Weise
Grundsätze oder Grundanliegen ihrer Kirche verletzt, kann sie durch ihr “Veto”
die Veröffentlichung der Stellungnahme verhindern.
4.5 Kommt eine Stellungnahme nicht
zustande, bleibt es den einzelnen Delegierten unbenommen, im eigenen
Namen Stellung zu nehmen.
4.6 Die Aufnahme neuer Mitglieder, sowie
die Änderung der vorliegenden Statuten erfordern die Zustimmung der
Leitung aller Mitgliedskirchen.
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5. Organisation der ACK
5.1
Das Präsidium:
Der
Präsident oder die Präsidentin der ACK wird jeweils auf zwei Jahre
gewählt. Eine unmittelbare Wiederwahl ist ausgeschlossen.
5.2
Das Büro:
Es
wird ebenfalls auf zwei Jahre gewählt und besteht aus je einer/einem
Delegierten der Evangelisch-reformierten Kirche, der Römischkatholischen
Kirche und in zweijährigem Turnus einer weiteren Mitgliedskirche.
Der Präsident oder die Präsidentin ist von
Amts wegen als Delegierter oder Delegierte seiner oder ihrer Kirche im
Büro und führt den Vorsitz.
5.3
Das Sekretariat:
Die
Führung des Sekretariats wird durch das Büro geregelt.
5.4
Kommissionen und Arbeitsgruppen:
Zur
Erfüllung ihrer Aufgaben kann
die ACK Kommissionen einsetzen oder
Arbeitsgruppen bilden.
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6. Finanzielles
6.1 Jede Mitgliedskirche trägt die durch
ihre Delegierten erwachsenden Kosten selber.
6.2
Für weitere Kosten, die der ACK durch ihre Tätigkeit erwachsen, erstellt
die
ACK zuhanden der Mitgliedskirchen vor den
Sommerferien ein jährliches Budget.
6.3 Diese Kosten werden nach einem, unter
den Mitgliedskirchen abgesprochenen, Schlüssel untereinander verteilt.
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Unterzeichnet von den Mitgliedskirchen:
-
Evangelisch-reformierte Kirche des
Kantons St. Gallen
-
Evangelisch-reformierte Landeskirche
beider Appenzell
-
Römisch-katholische Kirche, Bistum St.
Gallen
-
Griechisch-orthodoxe Metropolie der
Schweiz
-
Serbisch-orthodoxe Kirche in der
Schweiz
-
Christkatholische Kirche
-
Evangelisch-methodistische Kirche
-
Anglikanische Kirche
-
Heilsarmee
-
Bund der Baptistengemeinden in der
Schweiz
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St.Gallen, 14. November 1994
Adri van den Beemt (Präsident) |
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